Anschlussfinanzierung: Zins sichern, Restschuld clever ablösen
Die Anschlussfinanzierung entscheidet oft über zehntausende Euro: Wenn deine Zinsbindung ausläuft, steht die Restschuld zur Neufinanzierung an. Ob Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen – wer hier passiv bleibt, zahlt fast immer drauf. Hier bekommst du die drei Wege klar gegenübergestellt.
Als gelernter Banker sage ich klar: Die bequemste Option ist selten die günstigste. Ein Vergleich lohnt sich fast immer.
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„Die meisten unterschreiben die Prolongation, die ihre Bank ihnen drei Monate vor Ablauf hinlegt – aus Bequemlichkeit. Dabei liegt zwischen dem ersten Angebot und dem besten Marktangebot oft ein halber Prozentpunkt. Auf eine sechsstellige Restschuld über zehn Jahre sind das keine Kleinigkeiten.“
Die Anschlussfinanzierung ist kein Verwaltungsakt, sondern eine echte Finanzentscheidung. Wer sie früh und aktiv angeht, verschafft sich Verhandlungsmacht – und spart.
Prolongation, Umschuldung, Forward
- Prolongation: Weiter beim alten Anbieter. Kein Kreditcheck, keine Notar-/Grundschuldkosten – aber oft der teuerste Zins.
- Umschuldung: Wechsel zu einer neuen Bank. Kostet Kreditcheck, Grundschuld-Abtretung und Notar, spart bei besserem Zins aber meist deutlich mehr.
- Forward-Darlehen: Heutigen Zins für später sichern – bis zu fünf Jahre im Voraus, gegen einen Forward-Aufschlag.
Rechenbeispiel Umschuldung
Restschuld, 15 Jahre Laufzeit: Bei 4,5 Prozent Prolongationszins zahlst du grob 56.500 Euro Zinsen, bei 4,0 Prozent nach Umschuldung rund 49.700 Euro. Ersparnis: etwa 6.800 Euro – abzüglich einiger hundert Euro Notar- und Grundschuldkosten bleibt ein klarer Vorteil. Je höher die Restschuld, desto größer der Hebel.
Wann du was tun solltest
- 5 Jahre vorher: Forward-Darlehen möglich, wenn du steigende Zinsen erwartest.
- 6–12 Monate vorher: Angebote vergleichen, Umschuldung vorbereiten, Unterlagen sammeln.
- 3 Monate vorher: Die Hausbank legt meist das Prolongationsangebot vor – nicht ungeprüft unterschreiben.
- Nach 10 Jahren: Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB prüfen – Ausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Die aktuelle Zinslage liegt spürbar über dem Niedrigzins-Jahrzehnt. Umso wichtiger ist es, Varianten konkret durchzurechnen, statt aus dem Bauch zu entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Anschlussfinanzierung = Neufinanzierung der Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung.
- Drei Wege: Prolongation (bequem, teuer), Umschuldung (Aufwand, günstiger), Forward (Zins vorab sichern).
- Umschuldung zum regulären Ende: keine Vorfälligkeitsentschädigung.
- § 489 BGB: nach 10 Jahren Ausstieg mit 6 Monaten Frist, ohne Strafe.
- Früh vergleichen schafft Verhandlungsmacht – Passivität kostet.
Häufige Fragen
Passende Wissens-Guides
Deine Anschlussfinanzierung – durchgerechnet
Prolongation, Umschuldung oder Forward: Welcher Weg bei deiner Restschuld und deinem Zeithorizont günstiger ist, lässt sich sauber rechnen. Im persönlichen Gespräch schauen wir uns deine Zahlen konkret an.
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