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Immobilien-Wissen
Steuern & Betriebskosten

Grundsteuer berechnen: Formel, Messzahlen & Reform

Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer – und viele Eigentümer rechnen zum ersten Mal selbst nach. Die Grundsteuer berechnen heißt heute: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz. Klingt simpel, hängt aber stark von Bundesland und Gemeinde ab. Hier bekommst du die Formel, die Zahlen und ein klares Beispiel.

Als Investor prüfe ich jeden Grundsteuerbescheid – denn überhöhte Werte kosten über die Haltedauer schnell vierstellig. Worauf du achten solltest, steht weiter unten.

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Steffen Schlutt
Dein Immobilien-Vermögensarchitekt
Der Blick des Vermögensarchitekten

Ein kleiner Posten mit großer Wirkung

„Die Grundsteuer wirkt harmlos – ein paar hundert Euro im Jahr. Aber sie läuft jedes Jahr, ist nicht umlagefähig bei Eigennutzung und summiert sich über Jahrzehnte. Nach der Reform lohnt sich der Blick auf den Bescheid doppelt: Nicht jeder Grundsteuerwert, den das Finanzamt ansetzt, hält einer Prüfung stand.“

Steffen Schlutt · Gelernter Banker & Immobilieninvestor seit 2004

Wer die Grundsteuer versteht, erkennt überhöhte Bescheide und kann bei Kaufentscheidungen die laufende Belastung realistisch einrechnen. Genau dort trennt sich der informierte Eigentümer vom Zahler.

Die Formel

In zwei Schritten zur Grundsteuer

  • Schritt 1: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag.
  • Schritt 2: Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde = jährliche Grundsteuer.
  • Grundsteuerwert: stellt das Finanzamt fest – auf Basis von Bodenrichtwert, Fläche und Gebäudedaten.
  • Hebesatz: legt jede Gemeinde selbst fest – er macht den größten Unterschied aus.

Rechenbeispiel (Bundesmodell)

Wohngrundstück mit 300.000 Euro Grundsteuerwert. Steuermesszahl 0,31 Promille: 300.000 × 0,00031 = 93 Euro Messbetrag. Hebesatz der Gemeinde 500 Prozent: 93 × 5 = 465 Euro Grundsteuer im Jahr. Liegt der Hebesatz bei 700 Prozent, wären es schon 651 Euro – gleiche Immobilie, andere Gemeinde.

Rechner

Grundsteuer selbst berechnen

Rechne in Sekunden deine jährliche Grundsteuer aus – entweder direkt aus dem Grundsteuermessbetrag deines Finanzamts-Bescheids oder über den Grundsteuerwert im Bundesmodell.

€
Steht auf deinem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt.
%
Grundsteuer B, von deiner Stadt/Gemeinde festgelegt.
Grundsteuer pro Jahr465,00 €
≈ 38,75 € pro Monat
93,00 € Messbetrag × 500 % Hebesatz

Hinweis: Die Grundsteuer (jährlich) ist nicht die Grunderwerbsteuer (einmalig beim Kauf). In Ländern mit eigenem Modell (z. B. Bayern, Baden-Württemberg) wird der Messbetrag anders ermittelt – der Hebesatz-Schritt bleibt gleich. Maßgeblich ist dein Bescheid.

Die Messzahlen

Steuermesszahlen im Bundesmodell

  • 0,31 Promille: Wohngrundstücke (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen).
  • 0,34 Promille: Nichtwohngrundstücke (Geschäft, Gewerbe) und unbebaute Grundstücke.
  • 0,55 Promille: land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
  • Ermäßigungen: unter anderem für sozialen Wohnungsbau und Baudenkmäler.

Wichtig: Diese Werte gelten im Bundesmodell. Länder mit eigenem Modell – etwa Bayern oder Baden-Württemberg – rechnen anders, teils rein nach Fläche.

Bescheid prüfen

Wann sich Einspruch lohnt

Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Bescheid. Greife den richtigen an: Grundsteuerwert- und Messbescheid kommen vom Finanzamt, der Grundsteuerbescheid von der Gemeinde. Liegt der festgestellte Grundsteuerwert mehr als 40 Prozent über dem nachweisbaren gemeinen Wert, kannst du nach § 220 Abs. 2 BewG einen niedrigeren Wert ansetzen lassen – oft per Gutachten.

Der Bundesfinanzhof hat das Bundesmodell grundsätzlich für verfassungsgemäß gehalten, erlaubt aber den Nachweis eines niedrigeren Werts. Eine Verfassungsbeschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig – Bescheide offenzuhalten, kann sich daher lohnen.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
  • Messzahl Bundesmodell: 0,31 Promille für Wohnen, 0,34 für Gewerbe/unbebaut.
  • Der Hebesatz der Gemeinde macht den größten Unterschied.
  • Einspruchsfrist ein Monat – richtigen Bescheid angreifen.
  • Mehr als 40 Prozent zu hoch? Niedrigerer Wert nach § 220 Abs. 2 BewG möglich.
Strategiegespräch

Laufende Kosten im Griff, Rendite im Blick

Grundsteuer, Instandhaltung, Finanzierung: Die laufenden Kosten entscheiden über deinen Netto-Cashflow. Im persönlichen Gespräch schauen wir uns deine Immobilie und deine Zahlen konkret an.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Bildung und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Steuermesszahlen, Hebesätze und Landesmodelle ändern sich und unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Maßgeblich ist der Bescheid deines Finanzamts; für deinen Einzelfall ziehe einen Steuerberater hinzu.