Zum Inhalt springen
Immobilien-Wissen
Vermieter-Praxis

Mieterhöhung: Kappungsgrenze, Verfahren & Vergleichsmiete

Eine Mieterhöhung ist für Vermieter legitim – aber formal streng geregelt. Wer Kappungsgrenze, Fristen und Begründung nicht einhält, dessen Erhöhung ist schlicht unwirksam. Hier bekommst du das komplette Verfahren nach § 558 BGB, damit deine Erhöhung hält und nicht an Formfehlern scheitert.

Als Investor sehe ich beides: Vermieter, die jahrelang zu günstig vermieten – und solche, die an Formfehlern scheitern. Beides kostet Rendite.

Jetzt Klarheits-Call sichern!Nur 8 Plätze pro Monat verfügbar.
Steffen Schlutt
Dein Immobilien-Vermögensarchitekt
Der Blick des Vermögensarchitekten

Form schlägt Absicht

„Eine berechtigte Mieterhöhung scheitert vor Gericht nicht am Betrag, sondern an der Form: falsche Frist, fehlende Begründung, Kappungsgrenze übersehen. Wer sauber nach § 558 BGB vorgeht, setzt durch, was ihm zusteht. Wer schludert, verschenkt Jahre.“

Steffen Schlutt · Gelernter Banker & Immobilieninvestor seit 2004

Die ortsübliche Miete steigt – deine Bestandsmiete nicht automatisch. Wer sie nie anpasst, verliert über die Jahre spürbar Rendite. Wichtig ist, es rechtssicher zu tun.

Die Grenzen

Kappungsgrenze & Fristen

  • 20 Prozent in 3 Jahren: die allgemeine Kappungsgrenze.
  • 15 Prozent: in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (Landesverordnung).
  • 15 Monate Wartefrist: frühestens so lange nach Einzug oder letzter Erhöhung.
  • Obergrenze: die ortsübliche Vergleichsmiete – darüber geht nur per Modernisierung.

Rechenbeispiel

Aktuelle Miete 800 Euro, ortsübliche Vergleichsmiete 1.000 Euro, Standort mit 15-Prozent-Kappung. Erlaubt wäre eine Erhöhung um 15 Prozent = 120 Euro auf 920 Euro – obwohl die Vergleichsmiete 1.000 Euro zulässt. Die Kappungsgrenze bremst hier stärker als die Vergleichsmiete. Den Rest holst du erst beim nächsten Schritt.

Das Verfahren

So setzt du die Erhöhung um

  • 1. Begründen: Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder Gutachten – in Textform.
  • 2. Zustellen: Erhöhungsverlangen an alle Mieter, mit konkretem neuen Betrag.
  • 3. Zustimmungsfrist: Mieter hat bis Ende des 2. Kalendermonats Zeit zuzustimmen.
  • 4. Wirksam: neue Miete ab Beginn des 3. Kalendermonats – sonst Zustimmungsklage.

Jeder Schritt hat seine Form. Fehlt die Begründung oder stimmt der Adressatenkreis nicht, ist das ganze Verlangen angreifbar.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB).
  • Kappung: 20 % in 3 Jahren, 15 % in angespannten Gebieten.
  • Wartefrist 15 Monate, Textform, nachvollziehbare Begründung.
  • Mieter stimmt bis Ende 2. Kalendermonat zu, Wirkung ab 3. Monat.
  • Neuvermietung: Mietpreisbremse (max. 10 % über ortsüblich), bis Ende 2029 verlängert.
FAQ

Häufige Fragen

Strategiegespräch

Mehr Rendite aus dem Bestand – rechtssicher

Mietanpassung, Modernisierung, Neuvermietung: Wer seinen Bestand aktiv und korrekt steuert, hebt deutlich mehr Netto-Rendite. Im persönlichen Gespräch schauen wir uns deine Objekte konkret an.

Jetzt Klarheits-Call sichern!Nur 8 Plätze pro Monat verfügbar.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Bildung und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Kappungsgrenzen und Mietpreisbremse hängen von Landesverordnungen ab und ändern sich. Lass ein konkretes Erhöhungsverlangen im Zweifel durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Eigentümerverband prüfen.