Hausverwaltung Kosten: Preise, Leistungen & Steuer
Was eine Hausverwaltung kostet, entscheidet mit über deinen Netto-Cashflow – und viele Vermieter unterschätzen die Sonderleistungen neben der Grundgebühr. Als Faustwert liegen die Hausverwaltung-Kosten bei 30 bis 50 Euro pro Einheit und Monat. Hier bekommst du die realistischen Preise, den Unterschied zwischen Miet- und WEG-Verwaltung und die Steuerseite.
Als Investor mit großem Bestand sage ich: Gute Verwaltung ist kein Kostenfaktor, sondern eine Versicherung gegen teure Fehler.
Jetzt Klarheits-Call sichern!Nur 8 Plätze pro Monat verfügbar.Die Grundgebühr ist nur die halbe Rechnung
„Viele vergleichen Verwalter nur über die monatliche Grundgebühr – und wundern sich über die Jahresrechnung. Eigentümerversammlung, Abrechnungen, Sanierungssteuerung: Die Sonderleistungen machen oft den größeren Teil aus. Entscheidend ist nicht der niedrigste Satz, sondern dass sauber abgerechnet und der Bestand werterhaltend geführt wird.“
Eine gute Verwaltung verhindert genau die Fehler, die Geld kosten: verpasste Abrechnungsfristen, unwirksame Mieterhöhungen, schlecht gesteuerte Sanierungen. Das ist die eigentliche Rendite der Gebühr.
Was Verwaltung wirklich kostet
- Grundgebühr: rund 30 bis 50 Euro pro Einheit und Monat (Marktdurchschnitt).
- Kleine Objekte / EFH: pro Einheit höher, oft 50 bis 100 Euro – Fixaufwand auf wenige Einheiten.
- Sonderleistungen: Eigentümerversammlung, Abrechnungen (ca. 15–30 €/Einheit), Mahnwesen, Versicherung.
- Sanierungssteuerung: häufig 3 bis 5 Prozent der Bausumme als Projektgebühr.
Rechenbeispiel
Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen, Grundgebühr 40 Euro pro Einheit und Monat: 400 Euro im Monat, 4.800 Euro im Jahr – plus Sonderleistungen. Bei einer vermieteten Immobilie sind diese Kosten voll als Werbungskosten absetzbar, was die Netto-Belastung je nach Steuersatz deutlich senkt.
Mietverwaltung vs. WEG-Verwaltung
- Mietverwaltung: dein vermietetes Objekt – Mietersuche, Verträge, Abrechnung, Inkasso, Instandhaltung.
- WEG-Verwaltung: die Eigentümergemeinschaft – Versammlung, Wirtschaftsplan, Rücklage, Beschlüsse.
- Beides zusammen: Wer eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, zahlt oft WEG-Hausgeld und eigene Mietverwaltung.
- Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten trägst du als Eigentümer – sie gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung.
Wichtig für die Kalkulation: Das WEG-Hausgeld enthält neben der Verwaltung auch Instandhaltungsrücklage und Gemeinschaftskosten – nicht alles davon ist reine Verwaltungsgebühr.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundgebühr: ca. 30–50 € je Einheit und Monat; kleine Objekte höher.
- Sonderleistungen (Versammlung, Abrechnung, Sanierung) separat – Vertrag genau lesen.
- Mietverwaltung (Objekt) ≠ WEG-Verwaltung (Gemeinschaft) – oft beides.
- Verwaltungskosten sind nicht auf Mieter umlagefähig.
- Bei Vermietung voll als Werbungskosten absetzbar.
Häufige Fragen
Passende Wissens-Guides
Bestand effizient führen, Rendite sichern
Selbst verwalten oder abgeben, Kosten im Griff, Cashflow sauber gerechnet – im persönlichen Gespräch schauen wir uns deinen Bestand und deine Zahlen konkret an.
Jetzt Klarheits-Call sichern!Nur 8 Plätze pro Monat verfügbar.