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Immobilien-Wissen
Vermieter-Praxis

Hausverwaltung Kosten: Preise, Leistungen & Steuer

Was eine Hausverwaltung kostet, entscheidet mit über deinen Netto-Cashflow – und viele Vermieter unterschätzen die Sonderleistungen neben der Grundgebühr. Als Faustwert liegen die Hausverwaltung-Kosten bei 30 bis 50 Euro pro Einheit und Monat. Hier bekommst du die realistischen Preise, den Unterschied zwischen Miet- und WEG-Verwaltung und die Steuerseite.

Als Investor mit großem Bestand sage ich: Gute Verwaltung ist kein Kostenfaktor, sondern eine Versicherung gegen teure Fehler.

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Steffen Schlutt
Dein Immobilien-Vermögensarchitekt
Der Blick des Vermögensarchitekten

Die Grundgebühr ist nur die halbe Rechnung

„Viele vergleichen Verwalter nur über die monatliche Grundgebühr – und wundern sich über die Jahresrechnung. Eigentümerversammlung, Abrechnungen, Sanierungssteuerung: Die Sonderleistungen machen oft den größeren Teil aus. Entscheidend ist nicht der niedrigste Satz, sondern dass sauber abgerechnet und der Bestand werterhaltend geführt wird.“

Steffen Schlutt · Gelernter Banker & Immobilieninvestor seit 2004

Eine gute Verwaltung verhindert genau die Fehler, die Geld kosten: verpasste Abrechnungsfristen, unwirksame Mieterhöhungen, schlecht gesteuerte Sanierungen. Das ist die eigentliche Rendite der Gebühr.

Die Preise

Was Verwaltung wirklich kostet

  • Grundgebühr: rund 30 bis 50 Euro pro Einheit und Monat (Marktdurchschnitt).
  • Kleine Objekte / EFH: pro Einheit höher, oft 50 bis 100 Euro – Fixaufwand auf wenige Einheiten.
  • Sonderleistungen: Eigentümerversammlung, Abrechnungen (ca. 15–30 €/Einheit), Mahnwesen, Versicherung.
  • Sanierungssteuerung: häufig 3 bis 5 Prozent der Bausumme als Projektgebühr.

Rechenbeispiel

Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen, Grundgebühr 40 Euro pro Einheit und Monat: 400 Euro im Monat, 4.800 Euro im Jahr – plus Sonderleistungen. Bei einer vermieteten Immobilie sind diese Kosten voll als Werbungskosten absetzbar, was die Netto-Belastung je nach Steuersatz deutlich senkt.

Zwei Verwaltungsarten

Mietverwaltung vs. WEG-Verwaltung

  • Mietverwaltung: dein vermietetes Objekt – Mietersuche, Verträge, Abrechnung, Inkasso, Instandhaltung.
  • WEG-Verwaltung: die Eigentümergemeinschaft – Versammlung, Wirtschaftsplan, Rücklage, Beschlüsse.
  • Beides zusammen: Wer eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, zahlt oft WEG-Hausgeld und eigene Mietverwaltung.
  • Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten trägst du als Eigentümer – sie gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung.

Wichtig für die Kalkulation: Das WEG-Hausgeld enthält neben der Verwaltung auch Instandhaltungsrücklage und Gemeinschaftskosten – nicht alles davon ist reine Verwaltungsgebühr.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundgebühr: ca. 30–50 € je Einheit und Monat; kleine Objekte höher.
  • Sonderleistungen (Versammlung, Abrechnung, Sanierung) separat – Vertrag genau lesen.
  • Mietverwaltung (Objekt) ≠ WEG-Verwaltung (Gemeinschaft) – oft beides.
  • Verwaltungskosten sind nicht auf Mieter umlagefähig.
  • Bei Vermietung voll als Werbungskosten absetzbar.
FAQ

Häufige Fragen

Strategiegespräch

Bestand effizient führen, Rendite sichern

Selbst verwalten oder abgeben, Kosten im Griff, Cashflow sauber gerechnet – im persönlichen Gespräch schauen wir uns deinen Bestand und deine Zahlen konkret an.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Bildung und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Verwaltungspreise sind Marktspannen und unterscheiden sich stark nach Region, Objekt und Leistungsumfang. Hol für deinen Fall konkrete Angebote ein und lass den Verwaltervertrag prüfen.