Steinsparbuch · Steuervorteil-Rechner
Denkmal-AfA berechnen: Wie viel Steuer spare ich mit einer Denkmalimmobilie?
Die Denkmal-AfA nach § 7i EStG lässt Vermieter bis zu 100 % der Sanierungskosten in nur 12 Jahren abschreiben. Rechne in 30 Sekunden aus, was das bei deinem Steuersatz bedeutet.
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Deine Steuerersparnis in 12 Jahren
durch Denkmal-AfA + reguläre Gebäude-AfA
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Grundlagen
Denkmal-AfA einfach erklärt
Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) ist eine erhöhte Abschreibung nach § 7i EStG. Sie erlaubt es, die Sanierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie über einen verkürzten Zeitraum von der Einkommensteuer abzusetzen. Für Vermieter sind das 100 % der bescheinigten Sanierungskosten über 12 Jahre (8 Jahre je 9 % + 4 Jahre je 7 %), für Selbstnutzer 90 % über 10 Jahre (§ 10f EStG).
Die jährliche Steuerersparnis ergibt sich aus dem absetzbaren Betrag multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Je höher dein Steuersatz, desto größer der Hebel — deshalb ist das Modell vor allem für Spitzensteuerzahler interessant. Nicht zu verwechseln mit der Sanierungs-AfA nach § 7h EStG (für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten): Die Denkmal-AfA nach § 7i setzt voraus, dass das Gebäude selbst als Baudenkmal eingetragen ist.
So rechnet der Denkmal-AfA-Rechner
- Sanierungskosten werden über die Denkmal-AfA abgeschrieben: 9 % in den Jahren 1–8, danach 7 % in den Jahren 9–12.
- Der Gebäudewert (Kaufpreis minus Grundstücksanteil) wird regulär abgeschrieben: 2,5 % pro Jahr bei Baujahr vor 1925, sonst 2,0 %.
- Der Grundstücksanteil nutzt sich nicht ab und ist nicht abschreibbar.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Für wen lohnt sich die Denkmal-AfA am meisten?
Zählt der Kaufpreis oder nur die Sanierung?
Was ist Voraussetzung für die Denkmal-AfA?
Kann ich Denkmal-AfA und Vermietungsverluste kombinieren?
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