Kaufpreis und Verkehrswert
Die Berechnung beginnt mit dem Kaufpreis beziehungsweise Verkehrswert der Immobilie. Dieser Wert ist die Grundlage für nahezu alle weiteren Kalkulationen.
Im gezeigten Beispiel wird mit einem Kaufpreis von 320.000 Euro gearbeitet.
Grundstücks- und Gebäudeanteil
Für die steuerliche Berechnung ist es wichtig, den Kaufpreis in Grundstücksanteil und Gebäudeanteil aufzuteilen. Der Gebäudeanteil ist deshalb relevant, weil nur dieser abgeschrieben werden kann.
Wenn keine genaueren Daten vorliegen, wird im Beispiel pauschal mit 15 Prozent Grundstücksanteil gearbeitet. In der Praxis sollte diese Aufteilung möglichst sauber und nachvollziehbar erfolgen, da sie unmittelbaren Einfluss auf die Abschreibung und damit auf die Steuerwirkung hat.
Kaltmiete
Ein weiterer Kernwert ist die jährliche Kaltmiete. Im Beispiel wird mit 11.520 Euro Jahreskaltmiete gerechnet.
Diese Zahl ist wichtig für:
Erwerbsnebenkosten
Zu den Erwerbsnebenkosten zählen insbesondere:
Diese Kosten werden von vielen Einsteigern unterschätzt, obwohl sie den Eigenkapitaleinsatz und damit die Rentabilität eines Investments deutlich beeinflussen. Im Beispiel wird mit 5 Prozent Grunderwerbsteuer und 1,5 Prozent Notar- und Gerichtskosten gerechnet.
Sanierung und Investitionen
Wenn direkt nach dem Kauf Modernisierungen oder Sanierungen geplant sind, müssen diese ebenfalls berücksichtigt werden. Dabei spielt auch die 15-Prozent-Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungskosten eine wichtige Rolle.
Wird diese Grenze überschritten, kann das steuerliche Folgen haben, weil Aufwendungen nicht mehr sofort abzugsfähig sind, sondern aktiviert werden müssen.