Hol dir bis zu 3x mehr Abschreibung aus deiner Immobilie – legal und BFH-bestätigt
Wer als Vermieter mit der Standard-AfA von 2 % rechnet, verschenkt jedes Jahr 4-stellige Beträge an das Finanzamt. Ein Nutzungsdauer-Gutachten ändert das – schnell, rechtssicher, und meist amortisiert im ersten Jahr.
✅ AfA von 2 % auf bis zu 5–6 % erhöhen – legal und BFH-bestätigt
✅ 4-stellige Steuerersparnis pro Jahr – planbar und dauerhaft
✅ Funktioniert auch rückwirkend bei Bestandsobjekten
"Ohne das Gutachten hätte ich jedes Jahr über 4.000 € zu viel Steuern gezahlt. Das Gutachten war nach drei Monaten bezahlt."
Mit Nutzungsdauer-Gutachten:
✅ AfA von 2 % auf bis zu 5–6 % erhöhen – legal und BFH-bestätigt
✅ 4-stellige Steuerersparnis pro Jahr – planbar und dauerhaft
✅ Rechtssichere Grundlage gegenüber dem Finanzamt
✅ Gutachten amortisiert sich meist schon im ersten Jahr
✅ Funktioniert auch rückwirkend bei Bestandsobjekten
Ohne Gutachten:
❌ Du verschenkst Jahr für Jahr Tausende Euro an das Finanzamt
❌ Standard-AfA von 2 % ist bei alten Objekten oft viel zu niedrig angesetzt
❌ Dein Steuerberater weist dich oft nicht aktiv darauf hin – ist nicht sein Job
❌ Cashflow deiner Immobilie bleibt unter Potenzial
❌ Du finanzierst freiwillig den Staat mit, statt dein Vermögen aufzubauen
Warum die meisten Vermieter Geld an das Finanzamt verschenken
Die Standard-AfA bei vermieteten Immobilien beträgt 2 % – pauschal, ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand des Gebäudes. Das heißt: Eine Immobilie aus 1965 wird steuerlich genauso behandelt wie ein Neubau. Logisch ist das nicht. Und es ist auch nicht zwingend.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Du darfst eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ansetzen – wenn du sie durch ein qualifiziertes Gutachten nachweist. In der Praxis bedeutet das oft: AfA von 4 %, 5 % oder mehr. Statt 2 %.
Bei einem Gebäudewert von 240.000 € und einem Steuersatz von 42 % heißt das konkret:
→ AfA alt (2 %): 4.800 € Abschreibung pro Jahr
→ AfA mit Gutachten (4 %): 9.600 € Abschreibung pro Jahr
→ Mehr Cashflow durch Steuerersparnis: ca. 2.016 € pro Jahr
Bei mehreren Objekten skaliert das entsprechend. Über 10 Jahre Haltedauer reden wir schnell über 20.000 – 50.000 € reale Mehr-Liquidität – ohne Mieterhöhung, ohne Sanierung, ohne mehr Aufwand.
Hi, ich bin Steffen Schlutt.
Direkt nach meiner Bankausbildung in 2002, investiere ich selbst in Immobilien. Mein aktuelles Portfolio: 50 Objekte mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. €.
Ich rede nicht über Theorie aus dem Lehrbuch — ich gebe weiter, was bei mir und meinen Kunden in der Praxis funktioniert. Inklusive der Fehler, die ich am Anfang selbst gemacht habe und die du dir sparen kannst.
Heute helfe ich Gutverdienern, ihr Einkommen in echtes Vermögen zu verwandeln — planbar, steueroptimiert, ohne Bauchgefühl-Käufe.
"Ich dachte, das wäre kompliziert oder grenzwertig. Ist es nicht. BFH-Urteil als Grundlage, sauber dokumentiert, vom Finanzamt akzeptiert. 3.200 € mehr Cashflow pro Jahr – ich ärgere mich nur, dass ich es nicht früher gemacht habe."
Lohnt sich ein Gutachten für dich?
Ein Nutzungsdauer-Gutachten rechnet sich nicht für jede Immobilie. Hier die Faustregel:
✅ Ja, wahrscheinlich, wenn:
→ Die Immobilie vermietet ist (oder vermietet wird)
→ Baujahr vor ca. 1990 (je älter, desto höher das Potenzial)
→ Gebäudewert mindestens 100.000 €
→ Du in einem höheren Steuersatz bist (ab ca. 35 %)
❌ Eher nicht, wenn:
→ Es sich um einen Neubau handelt (< 10 Jahre)
→ Die Immobilie selbst genutzt wird
→ Du steuerlich kaum belastet bist
1. Daten eingeben (2 Minuten)
Du füllst ein kurzes Formular mit den wichtigsten Eckdaten zur Immobilie aus. Adresse, Baujahr, Kaufpreis – fertig.
2. Vorab-Einschätzung erhalten
Du bekommst eine erste Einschätzung, ob sich ein Gutachten für dich rechnet – inklusive grober Spanne der möglichen Steuerersparnis.
3. Gutachten beauftragen (optional)
Wenn sich das Gutachten lohnt, beauftragst du den Sachverständigen direkt. Das fertige Gutachten reicht dein Steuerberater beim Finanzamt ein. Mehr AfA, mehr Cashflow.
Häufige Fragen:
Ist das wirklich legal?
Ja, zu 100 %. Die Möglichkeit, eine kürzere Nutzungsdauer anzusetzen, ist gesetzlich in §7 Abs. 4 Satz 2 EStG geregelt und durch BFH-Rechtsprechung bestätigt (BFH, Urteil vom 28.07.2021 – IX R 25/19). Voraussetzung: ein qualifiziertes Gutachten.
Akzeptiert das Finanzamt das?
Bei einem methodisch sauberen Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen – ja. Genau dafür gibt es die Vorgaben des BFH. Die Finanzämter sind verpflichtet, ein solches Gutachten anzuerkennen.
Was kostet das Gutachten?
Die Kosten variieren je nach Objekt. Wichtig: Das Gutachten ist als Werbungskosten voll absetzbar. In den meisten Fällen amortisiert es sich durch die Steuerersparnis im ersten Jahr.
Lohnt sich das auch rückwirkend?
Ja. Du kannst die erhöhte AfA ab dem Jahr ansetzen, in dem das Gutachten erstellt wird – für die gesamte verbleibende Nutzungsdauer.
Mein Steuerberater hat mir das nie empfohlen.
Das ist leider Standard. Steuerberater sind nicht verpflichtet, dich auf jedes Optimierungspotenzial hinzuweisen – und Nutzungsdauer-Gutachten gehören oft nicht zu ihrem aktiven Beratungsfeld. Heißt nicht, dass es nicht legal oder sinnvoll ist.
Jeder Monat ohne Gutachten ist verschenktes Geld.
Wenn du eine vermietete Bestandsimmobilie besitzt und Steuern zahlst, ist die Frage nicht ob sich ein Nutzungsdauer-Gutachten lohnt – sondern wie viel du jedes Jahr verschenkst, solange du keines hast.
Mach den 2-Minuten-Check. Unverbindlich. Wenn sich's nicht lohnt, sagen wir's dir. Wenn doch, hast du einen klaren Hebel an der Hand.
Diese Website ist kein Teil der Facebook-Website oder von Facebook Inc. Darüber hinaus wird diese Website in keiner Weise von Facebook unterstützt. FACEBOOK ist eine Marke von FACEBOOK, Inc.